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Ansprechpartner gesetzliche Gewährleistung

In den ersten 2 Jahren gilt bei BMW die gesetzliche Gewährleistung, aber auch das kostenlose 3. Jahr und die 5 Jahre coVer verlängern die gesetzliche Sachmängelhaftung. Der Trick ist hier, dass Garantie hier nur bedeutet, dass die gesetzliche Sachmängelhaftung zeitlich verlängert wurde, aber nicht der Leistungsumfang selbst. Die Frage ist auch nach 5 Jahren die gleiche, ob am ersten Tag des Kaufes ein Sachmangel bestand.

Ob die Beweislastumkehr nach einem Jahr bei Sachmängeln auch im 3-5. Jahr beim Kunden liegt, könnte man vielleicht noch diskutieren.

Sachmängelhaftung (gesetzliche Gewährleistung) bedeutet, dass ein Mangel zum Moment des Kaufes bestanden haben muss und sich erst später bemerkbar macht. Bis zu 1 Jahr muss der Händler beweisen, was die Ursache war. Nach 1. Jahr musst Du (wenn der Verkäufer darauf besteht) erst ein Gutachten einbringen, welches dann BMW auch erst akzeptieren kann.

Ansprechpartner für gesetzliche Gewährleistung ist immer die Firma, die auf der Rechnung steht. Rechtlich gesehen, braucht Dir kein anderer helfen (bei einer Herstellergarantie muss man auf diese Regeln achten). BMW hat natürlich Verträge zwischen ihren einzelnen AG-Niederlassungen und auch den Vertragshändlern, die ich aber nicht kenne. Aber z.B. habe ich durchaus meine Probleme mit der BMW-Niederlassung in Spanien, obwohl das Gewährleistungsrecht europäisch geregelt ist und zumindest AG-Niederlassungen handeln müssten.

Die Kosten der Fehlersuche nach 1 Jahr kann Dir die Niederlassung sogar in Rechnung stellen, wenn entweder kein Fehler gefunden wird oder der Sachmangel nicht bei Übergabe bestand. Ziemlich sicher (weiss ich aber nicht zu 100%) erstattet die BMW AG den Vertragshändlern die Suche nur, wenn auch ein Fehler anerkannt wurde.

Daher haben die Niederlassungen und vor allem Vertragshändler so gar keinen Bock drauf, auf eigenen Aufwand Fehler zu suchen, wenn das Bike nicht dort gekauft wurde. Sie machen einem dann das Leben schwer mit späten Terminen (ausser das Bike steht natürlich), schnell-schnell ohne Ergebnis, etc.

Weil dann kommt natürlich auch noch die Diskussion hinzu, ob es eben Stand der Technik bei Übergabe war oder nicht. Mit anderen Worten, Du musst Dich mit einem Biker auseinandersetzen, der einen gelben Fleck am Krümmer beanstandet, wo BMW München das eine meint und der Biker das andere und als Vertragshändler ist er der Depp vom Dienst in der Mitte.

Frage an ChatGPT

Wer ist der korrekte Ansprechpartner bei einem Kauf eines Motorrades von der BMW AG, wenn es zu einem Gewährleistungsfall kommt? Ist das nur die BMW AG Niederlassung, wo man das Motorrad gekauft hat? Oder alle BMW AG Niederlassungen? Oder auch die Vertragshändler der BMW AG? Wenn man das Motorrad bei einem BMW AG Vertragshändler gekauft hat, sind die Ansprechpartner dann andere?

Antwort von ChatGPT

Bei einem Gewährleistungsfall beim Kauf eines Motorrades ist der rechtlich korrekte Ansprechpartner immer der konkrete Vertragspartner, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Dabei gibt es wichtige Unterschiede zwischen dem Kauf direkt bei einer BMW-Niederlassung der BMW AG und einem unabhängigen BMW-Vertragshändler:


1. Motorrad-Kauf direkt bei einer BMW AG-Niederlassung:

  • Vertragspartner:
    Die BMW AG selbst (die Niederlassung ist rechtlich Teil der BMW AG).
  • Ansprechpartner bei Gewährleistung:
    Rechtlich gesehen können Sie Gewährleistungsansprüche bei jeder BMW-Niederlassung der BMW AG geltend machen, da sie alle Teil desselben Unternehmens sind.
  • Sind auch BMW-Vertragshändler Ansprechpartner?
    Nein, rechtlich gesehen sind Vertragshändler eigenständige Unternehmen und somit nicht verpflichtet, Gewährleistungsansprüche aus einem Kauf bei der BMW AG zu erfüllen.
  • Praktische Empfehlung:
    Am einfachsten ist es, die BMW-Niederlassung aufzusuchen, bei der das Fahrzeug gekauft wurde. Im Ausnahmefall (z.B. Umzug) kann die Gewährleistung aber bei jeder anderen Niederlassung geltend gemacht werden.

2. Motorrad-Kauf bei einem unabhängigen BMW-Vertragshändler:

  • Vertragspartner:
    Der BMW-Vertragshändler (ein rechtlich selbstständiges Unternehmen).
  • Ansprechpartner bei Gewährleistung:
    Nur dieser Vertragshändler ist rechtlich zur Gewährleistung verpflichtet. Andere BMW-Händler oder BMW-Niederlassungen sind hier nicht automatisch verpflichtet, Gewährleistungsansprüche zu bearbeiten.
  • Sind auch BMW AG-Niederlassungen Ansprechpartner?
    Nein, rechtlich betrachtet sind BMW-Niederlassungen hier nicht verpflichtet, die Gewährleistung zu übernehmen.
  • Praktische Empfehlung:
    Wenden Sie sich für Gewährleistungsansprüche zunächst immer direkt an den Händler, bei dem Sie gekauft haben.

Was gilt für Garantieansprüche (BMW-Herstellergarantie)?

  • Garantie (freiwillig):
    Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gibt BMW eine freiwillige Herstellergarantie.
    Diese Garantie kann bei allen autorisierten BMW-Vertragshändlern und BMW-Niederlassungen in Anspruch genommen werden.

Zusammenfassung (Übersicht):

KaufortAnsprechpartner GewährleistungAnsprechpartner Garantie
BMW AG Niederlassungalle BMW AG Niederlassungenalle BMW Händler und Niederlassungen
BMW Vertragshändlernur der konkrete Vertragshändleralle BMW Händler und Niederlassungen

Fazit (Empfehlung):

  • Bei Gewährleistungsfällen immer zuerst den ursprünglichen Verkäufer kontaktieren (rechtlich verbindlich).
  • Bei Garantie kann flexibel jeder BMW-Händler oder BMW-Niederlassung genutzt werden.

Dies bietet Ihnen die klarste Orientierung für die Praxis.

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